Ratgeber

Umzug Checkliste: Umzugsreinigung Raum für Raum zur Wohnungsabnahme

· 8 Min. Lesezeit · NK Allround Services

Die Wohnungsabnahme ist der letzte Termin vor dem neuen Lebensabschnitt — und oft der stressigste. Die Verwaltung prüft genau, ob die Wohnung sauber und in ordentlichem Zustand übergeben wird. Mit einer guten Checkliste vermeiden Sie Nachreinigungen, Diskussionen und Kosten. Hier finden Sie alle Punkte Raum für Raum, dazu einen realistischen Zeitplan und Tipps, worauf bei der Abnahme besonders geachtet wird.

Zeitplan: Wann Sie mit der Umzugsreinigung beginnen

Die eigentliche Endreinigung findet erst statt, wenn die Wohnung vollständig leer ist — also nach dem Auszug der Möbel und idealerweise am Tag vor oder am Tag der Abgabe. Vorbereiten können Sie aber schon Wochen vorher: Keller und Estrich ausmisten, Dübellöcher prüfen, defekte Kleinigkeiten wie Glühbirnen, Duschschlauch oder Kühlschrankeinsätze ersetzen. Melden Sie zudem rechtzeitig der Verwaltung, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Abgabe stattfinden soll, damit Reinigung und Abnahme sauber aufeinander abgestimmt sind.

Planen Sie realistisch: Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung brauchen Laien oft deutlich mehr als einen Tag, vor allem wegen Backofen, Dampfabzug, Fenstern und Storen. Wer selbst reinigt, sollte zwischen Auszug und Abgabe mindestens einen vollen Tag Puffer einplanen. Wer ein Reinigungsunternehmen beauftragt, bucht den Termin am besten früh, denn Ende Monat und vor den ortsüblichen Umzugsterminen sind die Kalender schnell voll. Ein knapper Zeitplan rächt sich fast immer, weil am Schluss genau die aufwendigsten Arbeiten übrig bleiben.

  • 4–6 Wochen vorher: Reinigungsfirma anfragen oder Termin mit Helfern fixieren
  • 2–3 Wochen vorher: Keller, Estrich und Balkon räumen, Sperrgut entsorgen
  • 1 Woche vorher: Kleinreparaturen erledigen, Löcher spachteln (falls im Mietvertrag verlangt)
  • Tag vor oder Tag der Abgabe: Endreinigung der leeren Wohnung
  • Abgabetermin: gemeinsamer Rundgang mit der Verwaltung, Abnahmeprotokoll

Küche: der Raum, der am häufigsten bemängelt wird

In der Küche sammeln sich Fett und Kalk an Stellen, die im Alltag niemand sieht. Genau dort schaut die Verwaltung bei der Abnahme hin: in den Backofen, hinter die Fettfilter des Dampfabzugs, in die Schubladen und unter die Spüle. Ziehen Sie Kühlschrank und Herd, wenn möglich, nach vorne und reinigen Sie auch die Seitenwände und den Boden dahinter. Auch die Oberseiten der Hängeschränke und die Abdeckleisten werden gerne vergessen, fallen aber bei einem prüfenden Blick sofort auf.

Der Backofen ist oft der zeitaufwendigste Punkt. Eingebrannte Rückstände an Blechen, Rosten und der Türscheibe sollten Sie einweichen und nicht mit kratzenden Mitteln bearbeiten — Kratzer auf Email oder Glas gelten unter Umständen als Schaden. Die Fettfilter des Dampfabzugs können meist in der Spülmaschine gereinigt werden; Kohlefilter müssen, falls vorhanden, je nach Mietvertrag ersetzt werden. Lassen Sie Kühlschrank und Tiefkühler nach dem Reinigen leicht geöffnet, damit sich kein Geruch bildet.

  • Backofen innen, Bleche, Roste, Türscheibe (auch zwischen den Scheiben, falls zerlegbar)
  • Kochfeld, Dampfabzug aussen und innen, Fettfilter
  • Kühlschrank und Tiefkühler abtauen, reinigen, Türe offen lassen
  • Geschirrspüler inkl. Sieb und Dichtungen
  • Alle Schränke und Schubladen innen und aussen, Griffe
  • Spüle und Armatur entkalken, Siphon und Abfluss
  • Plattenspiegel, Steckdosen, Lichtschalter

Bad und WC: Kalk ist das Hauptthema

Im Badezimmer geht es vor allem um Kalk und Seifenrückstände. Armaturen, Brausekopf, Duschwand und Plattenfugen sollten glänzen und keine weissen Ränder zeigen. Entkalken Sie mit geeigneten Mitteln und achten Sie darauf, dass säurehaltige Produkte nicht mit Naturstein oder empfindlichen Oberflächen in Kontakt kommen. Bei Glasduschwänden lohnt sich ein abschliessendes Abziehen mit dem Gummischaber, damit keine Wasserflecken zurückbleiben. Auch Handtuchhalter, Seifenschalen und die Rückseite des WC-Deckels gehören auf die Liste.

Kontrolliert wird auch, was man nicht sofort sieht: der Abfluss der Dusche, der Siphon unter dem Lavabo, der Spülkasten von aussen, der Spiegelschrank innen und die Lüftung. Verfärbte oder schimmlige Silikonfugen lassen sich durch Reinigen meist nicht mehr retten — ob deren Erneuerung Ihre Sache ist, hängt vom Zustand und vom Mietvertrag ab. Fehlende oder defekte Kleinteile wie Stöpsel oder Brauseschlauch ersetzen Sie am besten vor der Abgabe.

  • Wanne bzw. Dusche, Duschwand, Brause und Schlauch entkalken
  • Lavabo, Armaturen, Überlauf und Siphon
  • WC innen und aussen inkl. Sitzbefestigung und Spülkasten
  • Spiegel, Spiegelschrank, Ablagen und Halterungen
  • Wand- und Bodenplatten, Fugen
  • Lüftungsgitter und Ventilator

Fenster, Storen und Rollläden

Fenster werden innen und aussen gereinigt, ebenso die Rahmen, Falze und Fensterbänke. Viele vergessen die Zwischenräume bei Doppelverglasungen, die sich öffnen lassen. Bei der Abnahme fällt Schmutz im Gegenlicht sofort auf, deshalb lohnt sich ein streifenfreies Nachpolieren. Achten Sie auf die Dichtungen: Schwarze Ränder lassen sich mit einem milden Reiniger und einem weichen Tuch meist entfernen. Bei Dachfenstern und schwer zugänglichen Aussenseiten lohnt sich das passende Werkzeug, etwa ein Teleskopstiel.

Storen und Lamellen sind einer der häufigsten Gründe für eine Nachreinigung. Jede Lamelle einzeln abwischen ist mühsam, gehört aber dazu — genauso wie die Führungsschienen und der Storenkasten, soweit zugänglich. Bei Rollläden reinigen Sie die ganze Fläche in heruntergelassenem Zustand. Sonnenstoren aus Stoff werden in der Regel nur abgebürstet, nicht nass gereinigt. Planen Sie für Storen genügend Zeit ein, denn bei mehreren Fenstern kommen schnell einige hundert Lamellen zusammen.

Böden, Wände, Türen und Einbauschränke

Je nach Belag gelten unterschiedliche Regeln: Platten und Laminat werden feucht gereinigt, Parkett nur nebelfeucht und mit passendem Pflegemittel. Teppiche werden gründlich gesaugt; ob eine Tiefenreinigung verlangt wird, steht häufig im Mietvertrag. Vergessen Sie Sockelleisten und Ecken nicht — dort sammelt sich Staub, der bei leeren Räumen besonders sichtbar ist. Bei Parkett, das stark beansprucht ist, sollten Sie keine aggressiven Mittel verwenden, um zusätzliche Schäden zu vermeiden. Vergessen Sie auch die Schwellen und Türanschläge nicht.

Türen, Zargen, Lichtschalter, Steckdosen, Heizkörper und Einbauschränke werden abgewaschen, inklusive Tablare und Kleiderstangen. Klebereste von Haken oder Bildern entfernen Sie vorsichtig. Wie Sie mit Dübellöchern umgehen sollen, regelt der Mietvertrag; manche Verwaltungen wünschen fachgerecht verschlossene Löcher, andere übernehmen das lieber selbst. Auch Lampenanschlüsse sollten so übergeben werden, wie im Einzugsprotokoll festgehalten — mit Lüsterklemme und abgedeckten Drähten. Ersetzen Sie defekte Leuchtmittel in fest installierten Lampen, etwa im Bad oder in der Küche.

Keller, Estrich, Balkon und Nebenräume

Alle Räume, die zur Wohnung gehören, müssen leer und sauber übergeben werden: Kellerabteil, Estrichabteil, Velo- oder Bastelraum, eventuell eine Garage. Hier genügt in der Regel besenrein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Spinnweben, Staub und alte Gegenstände sollten aber vollständig weg sein. Prüfen Sie im Einzugsprotokoll, welche Nebenräume Ihnen zugewiesen wurden, damit kein Abteil vergessen geht. Gegenstände, die nicht Ihnen gehören, sprechen Sie mit der Verwaltung ab.

Auf dem Balkon oder der Terrasse werden Boden, Geländer, Brüstung und der Abfluss gereinigt. Blumenkisten und Pflanzen gehören weg, Rückstände von Erde und Topfrändern ebenfalls. Auch Briefkasten und Milchkasten werden geleert und abgewischt — ein Detail, das bei der Abnahme gerne kontrolliert wird. Bei Kunststoff- oder Holzböden auf Balkonen genügt meist ein gründliches Wischen und Abspritzen. Bei Gartenwohnungen zählen Sitzplatz und eine allfällige Gartenfläche ebenfalls zur Abgabe; hier gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Was die Verwaltung bei der Wohnungsabnahme prüft

Beim Abgabetermin geht die Verwaltung oder die Vermieterschaft mit Ihnen durch alle Räume und hält Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Geprüft werden Sauberkeit, Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, sowie die Vollständigkeit von Schlüsseln und Zubehör. Lesen Sie das Protokoll vor der Unterschrift genau und unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind — ein Vermerk «nicht einverstanden» ist möglich.

Bringen Sie alle Schlüssel mit, auch nachgemachte, sowie Bedienungsanleitungen der Geräte, falls Sie diese beim Einzug erhalten haben. Halten Sie den Zustand der Wohnung am Abgabetag zusätzlich mit Fotos fest. Bei der Endreinigung durch ein Fachunternehmen mit Abnahmegarantie ist die Reinigungsfirma beim Termin dabei und kann bemängelte Stellen direkt nachreinigen. So lassen sich spätere Meinungsverschiedenheiten über den Zustand einfacher klären.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Muss die Umzugsreinigung von einer Firma gemacht werden?+

Nein, in der Regel dürfen Sie selbst reinigen. Entscheidend ist das Resultat bei der Abnahme. Manche Mietverträge enthalten Hinweise zur Reinigung, eine Pflicht zur Beauftragung einer Firma ist aber eher die Ausnahme.

Was bedeutet «besenrein»?+

Besenrein heisst, dass der Raum leer und grob gewischt ist. Das genügt meist für Keller und Estrich, nicht aber für die Wohnung selbst — dort wird eine gründliche Endreinigung erwartet.

Wie lange dauert die Endreinigung einer 3.5-Zimmer-Wohnung?+

Ein eingespieltes Team von zwei bis drei Personen braucht rund einen Tag. Wer selbst reinigt, sollte deutlich mehr Zeit einplanen, je nach Zustand von Backofen, Fenstern und Storen.

Was passiert, wenn die Verwaltung die Reinigung bemängelt?+

Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Oft wird eine kurze Frist zur Nachreinigung gewährt, sonst kann die Verwaltung eine Reinigung auf Ihre Kosten in Auftrag geben.

Muss ich Dübellöcher zuspachteln?+

Das hängt vom Mietvertrag und von der Verwaltung ab. Dübellöcher in üblicher Anzahl gelten häufig als normale Abnützung. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, ob Sie die Löcher verschliessen sollen.