Hecke schneiden: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
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Eine dichte, gesunde Hecke ist Sichtschutz, Windschutz und Lebensraum zugleich. Damit sie das bleibt, braucht sie den richtigen Schnitt zur richtigen Zeit. Wer zu früh, zu spät oder zu radikal schneidet, riskiert kahle Stellen und stört brütende Vögel. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Ihre Hecke schneiden sollten, wie die einzelnen Arten behandelt werden und was rechtlich gilt.
Die besten Zeitpunkte im Jahr
Für die meisten Hecken hat sich ein Rhythmus mit zwei Schnitten bewährt. Der Hauptschnitt erfolgt nach dem ersten Austrieb, in vielen Jahren ab etwa Mitte bis Ende Juni. Dann ist der kräftigste Frühjahrswuchs abgeschlossen, und die Hecke kann bis zum Herbst wieder dicht werden. Ein zweiter, leichterer Pflegeschnitt folgt gegen Ende Sommer, etwa im August oder Anfang September. Bei sehr wüchsigen Hecken kann ein dritter, leichter Formschnitt nötig sein.
Schneiden Sie nicht zu spät im Herbst: Neue Triebe, die nach einem späten Schnitt entstehen, verholzen vor dem Winter oft nicht mehr und können erfrieren. Radikale Verjüngungsschnitte, bei denen eine Hecke stark zurückgenommen wird, sind dagegen ausserhalb der Wachstumszeit sinnvoll — in der Regel im Spätherbst oder im Spätwinter an frostfreien Tagen. Ideal ist ein bewölkter, trockener Tag: Bei starker Sonne können frisch angeschnittene Blätter und Nadeln verbrennen und braun werden.
- Juni (nach dem ersten Austrieb): Hauptschnitt, Form herstellen
- August bis Anfang September: Pflegeschnitt, Konturen nachziehen
- Spätherbst oder Spätwinter: starke Rückschnitte und Verjüngung
- Nicht bei Frost, praller Sonne oder Nässe schneiden
Rücksicht auf brütende Vögel
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine allgemeine, bundesweit festgelegte Sperrfrist für den Heckenschnitt. Brütende Vögel, ihre Nester und Gelege sind aber geschützt. Wer ein besetztes Nest zerstört oder die Brut stört, verstösst gegen den Vogelschutz. Die Hauptbrutzeit vieler Heckenvögel liegt etwa zwischen März und Juli. Auch nach der Hauptbrutzeit kann es Spätbruten geben, eine kurze Kontrolle lohnt sich also das ganze Jahr.
Kontrollieren Sie die Hecke deshalb vor jedem Schnitt. Schauen Sie von verschiedenen Seiten hinein und achten Sie auf Vögel, die wiederholt an dieselbe Stelle fliegen. Finden Sie ein besetztes Nest, lassen Sie den Bereich grosszügig aus und schneiden Sie ihn später nach. Ein Formschnitt mit der Heckenschere ist zudem schonender als ein radikaler Rückschnitt während der Brutzeit. Eine Hecke ist für viele Vögel und Insekten ein wichtiger Rückzugsort, besonders in dicht bebauten Quartieren.
Was im Kanton Zürich zu beachten ist
Hecken entlang von Strassen, Trottoirs und Velowegen dürfen den Verkehr nicht behindern. Sie müssen das sogenannte Lichtraumprofil freihalten, also genügend Höhe und Breite über Gehweg und Fahrbahn, und dürfen die Sicht bei Ausfahrten und Kreuzungen nicht einschränken. Viele Gemeinden erinnern jeweils im Frühsommer daran, überhängende Äste zurückzuschneiden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann von der Gemeinde zum Rückschnitt aufgefordert werden; im Extremfall wird der Schnitt auf Kosten der Eigentümerschaft ausgeführt.
Wie weit Pflanzen von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen und wie hoch sie sein dürfen, regelt im Kanton Zürich das kantonale Recht, ergänzt durch kommunale Bestimmungen. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Gemeinde und Situation. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach — und sprechen Sie Schnittarbeiten an der Grenze am besten vorher mit den Nachbarn ab.
Die richtige Form: unten breiter als oben
Eine Hecke sollte trapezförmig geschnitten werden, also unten breiter als oben. So erhalten auch die unteren Zweige genügend Licht und bleiben belaubt. Wird eine Hecke oben breiter als unten, verkahlt sie mit den Jahren von unten her — ein Fehler, der sich nur schwer und über längere Zeit korrigieren lässt. Bewährt hat sich eine Form, bei der die Hecke oben deutlich schmaler ist als an der Basis.
Für gerade Kanten hilft eine gespannte Schnur als Orientierung. Schneiden Sie zuerst die Seiten von unten nach oben, danach die Oberseite. Nehmen Sie bei jedem Schnitt nur wenig zurück und bleiben Sie wenn möglich im grünen, belaubten Bereich: Viele Heckenpflanzen treiben aus altem Holz nur langsam oder gar nicht mehr aus. Bei stark verwachsenen Hecken hilft ein schrittweiser Rückschnitt über mehrere Jahre.
Thuja, Kirschlorbeer, Hainbuche und Liguster
Thuja (Lebensbaum) verträgt einen regelmässigen Formschnitt gut, treibt aber aus verholztem, braunem Holz kaum wieder aus. Schneiden Sie deshalb nie bis ins Kahle zurück. Kirschlorbeer wächst kräftig und kann stärker zurückgenommen werden; wegen der grossen Blätter wirkt ein Schnitt mit der Handschere sauberer, weil zerschnittene Blätter braune Ränder bekommen. Beachten Sie, dass Kirschlorbeer als invasive Art gilt und vielerorts nicht mehr empfohlen wird.
Hainbuche und Liguster sind sehr schnittverträglich und treiben auch nach stärkeren Rückschnitten zuverlässig wieder aus. Beide eignen sich für zwei Schnitte pro Jahr. Die Hainbuche behält ihr trockenes Laub oft bis ins Frühjahr und bietet so auch im Winter einen gewissen Sichtschutz. Bei Liguster ist ein Schnitt nach der Blüte sinnvoll, wenn Sie Insekten die Blüten gönnen möchten. Für alle Arten gilt: scharfes, sauberes Werkzeug verwenden, damit die Schnittstellen glatt sind und schnell verheilen.
Wohin mit dem Schnittgut?
Feines Schnittgut kann gehäckselt als Mulch unter Sträuchern oder im Kompost verwendet werden. Grössere Mengen entsorgen Sie über die Grüngutabfuhr Ihrer Gemeinde — je nach Gemeinde mit Grüngutcontainer, Gebührenmarke oder an einer Sammelstelle. Äste müssen dafür oft gebündelt und auf eine bestimmte Länge zugeschnitten werden. Grössere Mengen Grüngut lassen sich je nach Region auch direkt bei einer Kompostieranlage abgeben, meist gegen Gebühr.
Schnittgut von Thuja und Kirschlorbeer verrottet langsam und gehört deshalb besser in die Grüngutabfuhr als in den eigenen Kompost. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in vielen Gemeinden eingeschränkt oder verboten. Informieren Sie sich im Abfallkalender Ihrer Gemeinde über die geltenden Regeln und Abfuhrtermine. Wer keine Zeit oder kein Fahrzeug hat, kann Schnitt und Abtransport auch einem Gartenbetrieb überlassen. Auch das ist eine Option.